Die Hanfsamen Zuechtung ist in Deutschland demnach Legal nicht moeglich. Ausnahme-Genehmigungen werden nicht erteilt. Die Zufuhr von Hanfsamen unterliegt dem Betaeubungsmittelgesetz. Demnach gehoert Hanfsamen zu den so genannten nicht handelbaren Stoffen und wird von den Behoerden beschlagnahmt.
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